Wenn Sie durch Ihre Schwangerschaft in schwerwiegende Konflikte geraten und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, bieten wir Beratung und Hilfe an, um alle Aspekte für diese verantwortungsvolle Entscheidung überdenken zu können. Sie erhalten die erforderlichen medizinischen, sozialen und juristischen Informationen, und wir bieten Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an.
Die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch, der bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich wäre, ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 219 StGB und § 5 SchKG). Wir sind berechtigt, Ihnen den Beratungsschein auszustellen, der für einen Schwangerschaftsabbruch notwendig ist. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens, wird ergebnisoffen geführt und respektiert Ihre persönliche Lebenssituation und Entscheidung. Erst nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von drei vollen Tagen nach dem Beratungsgespräch kann ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden.
Unsere Beratung ist:
- vertraulich
- auf Wunsch anonym
- ergebnisoffen
- kostenfrei
- nicht an den Wohnort gebunden
- unabhängig von Nationalität und Konfession
In Krisensituationen wird versucht, umgehend Hilfe anzubieten.
Eine Anmeldung ist telefonisch oder persönlich möglich.
Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch können Sie sich jederzeit an uns wenden.