Sucht­be­ra­tung für Men­schen in Haft

Exter­ne Sucht­be­ra­tung in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Erlangen

Das Ange­bot der Exter­nen Sucht­be­ra­tung bie­tet auch inhaf­tier­ten Men­schen die Mög­lich­keit, ein suchtspe­zi­fi­sches Bera­tungs­an­ge­bot in Anspruch zu neh­men. An die Exter­ne Sucht­be­ra­tung der Stadt Erlan­gen kön­nen sich alle Inhaf­tier­ten der JVA Erlan­gen wen­den, die sich mit ihrem Sucht­mit­tel­kon­sum aus­ein­an­der­set­zen wollen.

Die Exter­ne Sucht­be­ra­tung ver­steht sich als unab­hän­gi­ges exter­nes Bera­tungs­an­ge­bot, dass den Häft­lin­gen zusätz­lich zu den sozi­al­the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men in der JVA Erlan­gen zur Ver­fü­gung steht und einen wei­te­ren wich­ti­gen Bau­stein für ein spä­te­res straf­frei­es Leben dar­stel­len kann.

Im Rah­men der Exter­nen Sucht­be­ra­tung fin­den u.a. fol­gen­de Ange­bo­te statt:

  • Risi­ko­sen­si­bi­li­sie­rung für den Umgang mit Suchtmitteln
  • Moti­va­ti­ons­auf­bau bezüg­lich einer Veränderungsbereitschaft
  • Rück­fall­prä­ven­ti­on
  • Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung über Sub­stan­zen, deren Fol­ge­wir­kun­gen, die Ent­ste­hungs­be­din­gun­gen von Sucht­er­kran­kun­gen und suchtspe­zi­fi­sche Behandlungsangebote
  • Ggf. Ver­mitt­lung in sta­tio­nä­re Suchtfachkliniken
  • Wei­ter­füh­ren­de Anbin­dung an die Sucht­be­ra­tung oder ande­re Hilfs­maß­nah­men im Anschluss an die Haft

Die Bera­tung fin­det ver­trau­lich und kos­ten­los statt. Kon­takt zur Exter­nen Sucht­be­ra­tung kön­nen Betrof­fe­ne ent­we­der per­sön­lich, über einen Antrags­schein oder einen Brief aufnehmen.