Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung

Das inte­grier­te Bera­tungs­stel­le der Stadt Erlan­gen bemüht sich, ihren Web­auf­tritt und mobi­le Anwen­dun­gen im Ein­klang mit dem Gesetz über die Digi­ta­li­sie­rung im Frei­staat Bay­ern (Bay­DiG) bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen. Als öffent­li­che Stel­le im Sin­ne der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unse­re Web­site im Ein­klang mit den Bestim­mun­gen des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (BGG) sowie der Bar­rie­re­frei­en-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (BITV 2.0) zur Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Die­se Erklä­rung zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit gilt für das Ange­bot www​.inte​grier​te​-bera​tungs​stel​le​.de

Teil­be­rei­che, die aktu­ell zum Teil noch nicht bar­rie­re­frei sind: 

  • Eini­ge älte­re Doku­men­te und For­mu­la­re, die vor Sep­tem­ber 2019 erstellt wur­den. Eini­ge Doku­men­te wur­den von Drit­ten bereitgestellt.
  • Teil­be­rei­che, die nicht bar­rie­re­frei sein kön­nen, bzw. auf die wir kei­nen Ein­fluss haben

Feed­back und Kontaktangaben

Sie kön­nen uns Män­gel in Bezug auf die Ein­hal­tung der Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen per E‑Mail mit­tei­len. E‑Mail: familienberatung@​stadt.​erlangen.​de

Infor­ma­tio­nen, die nicht bar­rie­re­frei dar­ge­stellt wer­den, kön­nen Sie bar­rie­re­frei bei uns anfor­dern. Wenn Sie Zugang zu PDF-Datei­en oder ande­ren Datei­en benö­ti­gen, die noch nicht bar­rie­re­frei sind, wen­den Sie sich ger­ne an uns. Nut­zen Sie für Ihre Kon­takt­auf­nah­me unser Kon­takt­for­mu­lar oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail: familienberatung@​stadt.​erlangen.​de

Mehr Infor­ma­tio­nen und Kon­takt­mög­lich­kei­ten zum The­ma Bar­rie­re­frei­heit, Viel­falt und Inklu­si­on erhal­ten Sie beim Büro für Chan­cen­gleich­heit und Viel­falt / Inklu­si­on
Web­site: www​.erlan​gen​.de/​d​i​v​e​r​s​ity


Erstel­lung die­ser Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Metho­dik der Prü­fung: Selbst­be­wer­tung 
Über­prü­fung durch­ge­führt von: Erlan­ger Fami­li­en­buend­nis und exter­nem Dienst­leis­ter. 
Erstel­lungs­da­tum die­ser Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung: 20. Janu­ar 2024.

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Bleibt Ihre Anfra­ge inner­halb von sechs Wochen ganz oder teil­wei­se unbe­ant­wor­tet, so haben Sie die Mög­lich­keit, bei der Durch­set­zungs­stel­le einen Antrag auf Prü­fung der Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen an die Bar­rie­re­frei­heit zu stel­len: Antrag auf Prü­fung der Anfor­de­run­gen an die Barrierefreiheit. 

Kon­takt­adres­se der Durch­set­zungs­stel­le:
Lan­des­amt für Digi­ta­li­sie­rung, Breit­band und Ver­mes­sung 
IT-Dienst­leis­tungs­zen­trum des Frei­staats Bay­ern, 
Durch­set­zungs- und Über­wa­chungs­stel­le für bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik, 
St.-Martin-Straße 47 
81541 Mün­chen. 

E‑Mail: bitv@​bayern.​de 


Kon­takt

Inte­grier­te Bera­tungs­stel­le der Stadt Erlan­gen
Karl-Zucker-Stra­ße 10, 91052 Erlangen

familienberatung@​stadt.​erlangen.​de, 09131 – 86 22 95