Eine Schwangerschaft führt zu Veränderungen im Leben. Oft entstehen dadurch Fragen und Unsicherheiten. Wir beraten und unterstützen Sie gerne
- in Ihrer neuen Lebenssituation.
- bei finanziellen, sozialen, rechtlichen und medizinischen Fragestellungen, die Schwangerschaft und Geburt betreffend.
- bei Unsicherheiten im familiären und beruflichen Bereich.
- bei der Suche nach Hilfsmöglichkeiten bis zur Geburt und für die Zeit danach.
Wenden Sie sich bei Fragen und zur Terminvereinbarung gerne an uns.
Finanzielle Hilfen für Schwangere
Diese Stiftung ist eine freiwillige Leistung für Schwangere in Notlagen. Sie wird einkommensabhängig vergeben. Ein Antrag auf Hilfe der Landesstiftung muss vor der Geburt des Kindes in der Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden. Diese finanzielle Hilfe ist nachrangig gegenüber der Sozialhilfe und anderen gesetzlichen Leistungsansprüchen (SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG). Die Höhe der Zuwendung wird im Beratungsgespräch auf die individuelle Situation der Schwangeren abgestimmt. In der Regel können Hilfen für Anschaffungen im Zusammenhang mit der Geburt des Kindes beantragt werden. Bei gegebenen Voraussetzungen sind weitere Anträge bis zum 3. Geburtstag des Kindes möglich. Der erste Wohnsitz der Schwangeren muss in Bayern sein.
Dieser Hilfsfond unterstützt bedürftige Bürgerinnen der Stadt Erlangen bei der Beschaffung eines langfristigen Verhütungsmittels.
Voraussetzung für die Beantragung:
- Erstwohnsitz in Erlangen
- Beleg der Bedürftigkeit durch den Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag)
- Schriftliche Verordnung des behandelnden Arztes über die Eignung des Verhütungsmittels (Formular bei uns erhältlich).
- Beratungskontakt
In schwer belasteten Lebenssituationen können nach einem Beratungsgespräch ggf. einmalige finanzielle Hilfen durch die Beratungsstelle bei weiteren Stiftungen beantragt werden.