Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung

Wenn Sie durch Ihre Schwan­ger­schaft in schwer­wie­gen­de Kon­flik­te gera­ten und einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch in Erwä­gung zie­hen, bie­ten wir Bera­tung und Hil­fe an, um alle Aspek­te für die­se ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung über­den­ken zu kön­nen. Sie erhal­ten die erfor­der­li­chen medi­zi­ni­schen, sozia­len und juris­ti­schen Infor­ma­tio­nen, und wir bie­ten Ihnen ver­schie­de­ne Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten an.

Die Bera­tung vor einem Schwan­ger­schafts­ab­bruch, der bis zur 12. Schwan­ger­schafts­wo­che mög­lich wäre, ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben (§ 219 StGB und § 5 SchKG). Wir sind berech­tigt, Ihnen den Bera­tungs­schein aus­zu­stel­len, der für einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch not­wen­dig ist. Die Bera­tung dient dem Schutz des unge­bo­re­nen Lebens, wird ergeb­nis­of­fen geführt und respek­tiert Ihre per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on und Ent­schei­dung. Erst nach einer gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Zeit von drei vol­len Tagen nach dem Bera­tungs­ge­spräch kann ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch straf­frei durch­ge­führt werden.

Unse­re Bera­tung ist:

  • ver­trau­lich
  • auf Wunsch anonym
  • ergeb­nis­of­fen
  • kos­ten­frei
  • nicht an den Wohn­ort gebunden
  • unab­hän­gig von Natio­na­li­tät und Konfession 

In Kri­sen­si­tua­tio­nen wird ver­sucht, umge­hend Hil­fe anzubieten. 

Eine Anmel­dung ist tele­fo­nisch oder per­sön­lich möglich.

Auch nach einem Schwan­ger­schafts­ab­bruch kön­nen Sie sich jeder­zeit an uns wenden.